Gesamtkonzept Bilddaten in ELGA (2022)

Organisationsübergreifende Nutzung von Bild- und Multimedia-daten im österreichischen Gesundheitswesen 

Konzept für eine organisations­übergreifende gemeinsame Nutzung von Bild- und Multimediadaten im österreichischen Gesundheitswesen mithilfe der ELGA/eHealth-Infrastruktur



Gesamtkonzept Bilddaten

Version 1.1

23. September 2022

Management Summary

Im vorliegenden Konzept wurden auf großer Flughöhe die Anforderungen an eine künftige Gesundheitstelematik-Infrastruktur erarbeitet, die sowohl für den Austausch von Befunden, als auch von Bild- und Multimediadaten, wie sie beispielsweise in der Radiologie anfallen, geeignet ist. Zu diesem Zweck wurden die realen Anwendungsfälle analysiert und daraus die fachlichen und technischen Anforderungen abgeleitet.

Will man gänzlich auf die "Röntgensackerl" verzichten können, die Patient:innen heute mit sich tragen um sie dem (nächsten) behandelnden Arzt zu überbringen, bedarf es noch großer Anstrengungen, da die Übertragung der gesamthaft ausgetauschten Bilddaten und die Unterstützung ganzer Workflows unter Nutzung der bestehenden ELGA/eHealth-Infrastruktur und unter aktuellen gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen heute noch nicht möglich ist.

Bereits vorliegende Ergebnisse aus laufenden und abgeschlossenen Projekten zu diesem Thema wurden berücksichtigt und bilden eine solide Basis für alle Folgeaktivitäten in Ausrichtung auf eine gesamthafte Lösung für den Bilddatenaustausch.

Erste wichtige Vorarbeiten haben sich auf die Entkoppelung der Suchfunktionen und der Berechtigungsprüfung (mittels KOS-Objekten) von den nachfolgenden Abrufen der großen Datenmengen ausgewählter Bild- und Multimediadaten in einer modernisierten Gesundheitstelematik-Infrastruktur konzentriert. Diese Erkenntnisse aus Österreich decken sich weitgehend mit mittlerweile publizierten aktuellen Vorgaben der internationalen e-Health Standardisierungsorganisationen.

Weiters konnte ein Teil der für den Bilddatenaustausch in der ELGA/eHealth-Infrastruktur notwendigen Erweiterungen bereits im Zuge des Projektes HeX-I (eHealth eXchange of Images) umgesetzt bzw. initiiert werden. Einer der wichtigsten Anwendungsfälle, nämlich der Abruf von Vorbildern für  identifizierte und anwesende Patient:innen, konnte damit in dieser bestehenden ELGA/eHealth-Infrastruktur prototypisch realisiert werden.

Wesentliche relevante Themenstellungen sind bereits im Umfeld der ELGA/eHealth-Arbeitsgruppen in Bearbeitung, wie etwa im Rahmen der Modernisierung der Gesamtarchitektur oder auch in der Arbeitsgruppe zur Anpassung gesetzlicher Grundlagen (z.B. im GTelG).

Die bereits in Vorbereitung befindliche Steuerungsorganisation für den Austausch von Bild und Multimediadaten kann auf Grundlage dieses Konzeptes eine Konsolidierung der Arbeitsstränge und ein Zusammenführen der Arbeiten an strategischen Erweiterungen und operative Pilotierungen vornehmen und diesbezügliche konkrete Beschlüsse und Beauftragungen in den Entscheidungsgremien herbeiführen.

Die Autor:innen des vorliegenden Konzeptes haben zahlreiche Expert:innen hinzugezogen und die Thematik aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet.

Schlussendlich wurden folgende Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristige Folgeaktivitäten zusammengestellt. Die Reihenfolge der Empfehlungen stellt keine Priorisierung dar.

Kurz- und mittelfristige Aktivitäten:

  • Monitoring der Datenqualität: Die Selektionskriterien (insbesondere der APPC) müssen korrekt befüllt sein, damit nur das geladen wird, was tatsächlich benötigt wird 

  • Konsolidierung aktueller gesetzlicher Vorgaben zur Förderung standardisierter Mechanismen zur Bereitstellung und Verwendung von Bild- und Multimediadaten, begleitende Klärung offener Urheber-, Eigentums- Nutzungs- und Haftungsfragen

  • Maßnahmen zur Förderung der Motivation der Radiolog:innen und Institute zur Teilnahme am elektronischen Bilddatenaustausch

  • Intensivierung der Arbeiten zur Definition und Dokumentation weiterer "Standard-Austausch-Schnittstellen" für GDA in Abstimmung mit der Architekturgruppe der Systempartner (IHE-Profil WIA, RAD-107, RAD-129, RenderedRetrieve)

  • Entwickeln und Abstimmen einer Architektur zur Bilddatenauslieferung ohne Nutzung der AGW in Abstimmung mit der Architekturgruppe der Systempartner (streaming, asynchrone Bilddatenübermittlung)

  • Technische Steuerung der Anbindung einzelner GDA hinsichtlich der Auslieferung von Bildverweisen (KOS) realisieren, um unterschiedliche Geschwindigkeiten in der Umsetzung des Bilddatenaustauschs zu ermöglichen

  • Erarbeitung eines konkreten Phasenplans für eine limitierte Weiterführung und kontrollierte Ausweitung des "ELGA-Bilddatenaustauschs" über die aktuelle Infrastruktur. 

  • Monitoring ausbauen, um bei Bedarf zeitgerecht die Infrastruktur und die Qualität der Anbindungen zu verbessern

  • Überlegungen zu Download und Anzeige der Bilder/Studien im ELGA-Portal anstellen und die Anzeige von Bildverweisen realisieren

  • Erweiterung des Berechtigungssystems für die verschiedenen eHealth-Anwendungsfälle

Langfristige Aktivitäten:

  • Etablierung einer einheitlichen Terminologie, die auf einer internationalen Nomenklatur basiert und sowohl für die Leistungsanforderung, die Dokumentation erbrachter Leistungen, die Suche durch nachbehandelnde GDA als auch für die Abrechnung, Statistik und Forschung verwendet werden kann.

  • Erlassen konsolidierter Regelungen für die Formen und Aufbewahrungsfristen von Bild- und Multimediadaten mit dem Ziel, dass die Bild- und Multimediadaten nur einmal beim Ersteller aufbewahrt werden und dennoch alle Anforderungen forensischer Nachweiserbringung erfüllt werden.

  • Laufende Evaluierung, ob die gesetzlichen Regelungen insbesondere für die Nutzung von Cloud-Diensten (z.B. AI zur Unterstützung der Befundung) ausreichend sind.

  • möglichst weitgehende Vereinheitlichung fachlicher Inhalte relevanter vertraglicher Vorgaben der SV-Träger für ganz Österreich, Reduktion auf nötige Differenzierungen von Preispositionen und Berechnungsfaktoren.

Eine ausführlichere Darstellung der Empfehlungen finden sich in Kapitel 8.